Die schwedische Normungsorgansiation SIS hat beim Europäischen Komitee für Normung CEN einen Antrag eingebracht, europaweit gültige Qualitätsstandards für die Versorgung und Pflege älterer Menschen zu entwickeln.
Mit dem Anstieg der Lebenserwartung und dem damit einhergehenden wachsenden Anteil älterer Menschen steigt auch der Bedarf nach Pflege, Versorgung und Rehabilitation. Die notwendigen Dienstleistungen werden von kommunalen ebenso wie von zahlreichen privaten bzw. karitativen Einrichtungen in unterschiedlicher Art und Umfang bereitgestellt. Was bisher allgemein fehlt, sind einheitliche Qualitätskriterien für diese Einrichtungen und Angebote. Ziel der Initiative aus Schweden ist es, europaweit gültige, einheitliche Qualitätsstandards für die Versorgung und Pflege älterer Menschen zu entwickeln.
Europaweite Umfrage läuft noch bis 26. Februar 2016
Derzeit — noch bis 26. Februar 2016 — läuft dazu eine europaweite Umfrage, um zu klären, ob auch in den anderen europäischen Ländern entsprechender Bedarf nach Europäischen Normen in diesem Bereich besteht.
Interessenten aus Österreich können sich dazu direkt an Austrian Standards wenden, das diese Stellungnahmen dann an das CEN weiterleitet.
Stellungnahmen richten Sie bis 26. Februar 2016 in englischer Sprache an Dr. Karl Grün, Director Standards Development bei Austrian Standards.
Thematisch zuständig ist bei Austrian Standards das Komitee 258 »Betreutes Wohnen«. Wenn es europaweit ausreichend Zustimmung zu der schwedischen Initiative gibt, wird dieses Komitee auch die österreichische Mitwirkung auf europäischer Ebene betreuen.
Der offizielle Titel der europäischen Normungsinitiative lautet »Quality of care for elderly people in ordinary or residential care facilities«. Das noch zu gründende europäische Komitee (CEN/TC) wird Europäische Normen zur Qualität der Versorgung, Pflege und Rehabilitation von älteren Personen mit umfangreichen Bedürfnissen in Heimen oder Pflege entwickeln.
Diese Standards sollen zur Qualitätssicherung, zur Nachsorge, Beurteilung und Entwicklung entsprechender Dienstleistungen dienen. Sie können ebenso Grundlage für Beschaffungszwecke, Aus- und Weiterbildungen und Supervision sein. Gleichzeitig soll damit auch ein grenzüberschreitender europäischer Markt für Pflegedienstleistungen erleichtert werden.
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