Neues Referenzmodell für Prozesse der Gesundheitsversorgung

Seit 1. Dezember 2014 steht eine neue Prozessmanagement-Norm für das Gesundheitswesen zur Verfügung.  Die ÖNORM K 1960 „Prozess-Referenzmodell für Gesundheitseinrichtungen“ gibt Organisationen in der Gesundheitsversorgung Orientierung bei der Erstellung einer Prozesslandkarte, erleichtert die Überprüfung der eigenen Prozesse auf Vollständigkeit und ist zugleich Grundlage zur Reifegradbestimmung mittel Prozess Assessments.

Peter Kukla, Vorstand der Gesellschaft für Prozessmanagement und Leiter des zuständigen Komitees bei Austrian Standards © Foto: GP

Peter Kukla © Foto: GP

Um Strukturen und Abläufe in Krankenhäusern, Ambulatorien, Instituten, Rehabilitations-Kliniken, Sonderkrankenanstalten, Kuranstalten und Pflegeeinrichtungen analysieren und bewerten zu können, ist ein Prozess-Modell unabdingbar. „Was in anderen Bereichen längst selbstverständlich ist, galt im Gesundheitswesen bislang als Terra incognita“, so Peter Kukla. „Mit der ÖNORM K 1960 steht nun auch hierfür ein allgemein gültiges Referenzmodell zur Verfügung“, ergänzt der Vorstand der Gesellschaft für Prozessmanagement, der das zuständige Komitee bei Austrian Standards leitet.

Die Norm weist folgende Struktur und Inhalte auf:

  1. Anwendungsbereich
  2. Normative Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Hinweise zur Anwendung
    4.1 Umfang des Prozess-Referenzmodells
    4.2 Interessensgruppen
    4.3 Prozess-Referenzmodell — Übersicht
  5. Prozess-Referenzmodell
    5.1 Prozesslandkarte des Prozess-Referenzmodells
    5.2 Vorgehensweise
    5.3 Zusammenhang zwischen Prozess-Lebenszyklus und Prozess-Referenzmodell
    5.4 Prozess-Indikatoren (Messgrößen)

Weiters wurden im Anhang A normativ ergänzend zur ÖNORM A 9009 „Prozesse in Managamentsystemen“ alle Prozesse definiert, die spezifisch für Gesundheitseinrichtungen sind.

Geregelt wurden:

  • Kernprozesse
    • Patient administrativ aufnehmen
    • Therapie durchführen
    • Patient pflegen
    • Forschung betreiben
    • Termin- und Bettenmanagement durchführen
    • Diagnostik durchführen
    • Patient entlassen
    • Patientendokumentation durchführen
    • Lehre betreiben
  • Managementprozesse
    • Pateintenrückmeldungen managen
    • Krisen und Katastrophenfälle managen
    • Integriertes Managementsystem betreiben
    • Klinische Risiken managen
    • Leistungen etablieren
  • Unterstützende Prozesse
    • Patient transportieren
    • Medizinprodukte bereitstellen
    • Wäsche bereitstellen
    • Patientenbezogene Leistungen erfassen und verrechnen
    • Hygienen sicherstellen
    • Verpflegung sicherstellen
    • Arzneimittel bereitstellen

Der Anhang B hat normativen Charakter und stellt mögliche Indikatoren für die oben genannten Kernprozesse zur Verfügung.

Der neue Standard ist somit auch eine sinnvolle Ergänzung zur Umsetzung der ÖNORM EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) oder des EFQM-Modells in Organisationen der European Foundation for Quality Management.

Zusätzlich bildet die ÖNORM K 1960 den Grundstein für ein Prozess-Assessment nach ISO/IEC 15504 und ergänzt die ÖNORM A 9009 (Anleitung für Prozesse in Managementsystemen) um ein branchenspezifisches Modell für den Gesundheitsbereich.

© Beitragsbild: Photgraphee.eu

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