Mit der Richtlinie »Bereitstellung von Nutzungsinformationen in elektronischer Form – eDok« will die tekom einen Beitrag dazu leisten, die bedarfsgerechte Wahl geeigneter Medien für eine intelligente Bereitstellung von Nutzungsinformationen zu ermöglichen.
Eine Rezension
Zwar erschließt sich die eingangs erklärte Absicht im Zuge der Lektüre durchaus, allein der Weg zum Ziel gestaltet sich für die unter ständiger Zeitnot leidende Technische Redakteurin bzw. ihren männlichen Kollegen einigermaßen langatmig. Wer glaubt, mit dem Kauf des Dokumentes eine knappe aber dafür umso präzisere Handlungsanleitung für ihre/seine eDok zu erwerben, wird also herb enttäuscht sein.
So dürfte den mit der Materie Vertrauten das Umfeld, in dem sie agieren, hinlänglich bekannt sein. Das langatmige Erörtern der Hintergründe (Kapitel 2) ist somit entbehrlich. Mehr als eine DIN A4 Seite dafür aufzuwenden ist reine Verschwendung.
Auf die rechtliche Situation einzugehen macht zweifelsohne Sinn, doch fehlt es auch hier an der erforderlichen Konzentration auf das Wesentliche oder zumindest an einer präzisierenden Zusammenfassung dahingehend, dass eine elektronische Dokumentation grundsätzlich möglich ist, sofern sichergestellt ist, dass:
- Anleitungen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz relevant sind, besser in Papierform mitgeliefert werden (MRL)
- dem Endnutzer die Informationen so dargeboten werden, dass er kein weiteres Gerät und im Zweifel auch keinen Internetzugriff zum Anzeigen und Abrufen der Informationen, die ihm den sicheren Gebrauch des Produktes erlauben, benötigt (EMV-Richtlinie) und/oder aber
- den Verbrauchern, die dies wünschen, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (5 Werktage) eine Papierversion der Anleitung ausgefolgt werden kann.
Lediglich im sensiblen Bereich der Medizinprodukte hat sich der europäische Gesetzgeber entschieden, die elektronische Bereitstellungsform explizit zu regeln.
Als wertvoll für den Praxiseinsatz erweisen sich immerhin die „Empfehlungen zur Umsetzung“ in Kapitel 6.
Besonders unangenehm sticht allerdings die überaus lieblose Gestaltung des Dokumentes hervor. Es ist schon mehr als traurig, dass gerade eine Organisation wie die tekom, die sich die bessere Verständlichmachung von Informationen auf die Fahnen geheftet hat, bei ihren eigenen Dokumenten derart kläglich versagt.
Gerade mal dass man sich die Mühe gemacht hat, ein paar Zwischenüberschriften einzufügen. (Mit Verlaub: Das kann heute jeder Hauptschüler besser.) Abgesehen davon fehlen sämtliche Elemente, die die Lesbarkeit/Leserlichkeit eines Dokumentes fördern: seitenweise „Bleiwüsten“ mit einer Anzahl von Zeichen je Zeile, die jede Normzeile sprengen (wie zum Beispiel in Kapitel 5), jeglicher Verzicht auf Marginalien, Übersichten am Kapitelanfang, in denen dargelegt wird, womit sich der folgende Abschnitt befasst oder wenigstens prägnante Zusammenfassungen am Kapitelende – all das sucht der zeitgeplagte Leser vergeblich.
Trotz alledem zögert der Herausgeber nicht, seinen Mitgliedern für den Bezug der elektronischen Version des Dokumentes wohlfeile € 40,- zu verrechnen, ein Betrag, um den man bei anderen Verlegern hervorragend gestaltete Fachbücher, ausgestattet mit Hardcover, erhält!
Bibliographie
Die 52 Seiten umfassende Richtlinie ist in der PDF-Version für 40 Euro (für Nicht-tekom-Mitglieder: 45 Euro) erhältlich. Eine Printversion sowie eine englische Ausgabe sollen Kürze folgen.
- Neuer Präsident bei CENELEC - 22. Juni 2020
- Arbeitsunfallstatistik 2019 - 15. Juni 2020
- Zitat des Monats - 15. Juli 2018