Im Rahmen von Industrie 4.0 wachsen die Sprachen von Produktion und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zusammen. Es existieren jedoch historisch begründete Unterschiede und Unklarheiten bei wichtigen Begriffen rund um Industrie 4.0. Deshalb hat es sich der Fachausschuss VDI/VDE-GMA 7.21 „Industrie 4.0“ zur Aufgabe gemacht, ein einheitliches Glossar für Begriffe rund um Industrie 4.0 zu erstellen.
Die Arbeitsgruppe »Begriffe« unter der Leitung von Miriam Schleipen vom Fraunhofer IOSB ist bemüht, eine gemeinsame »Basis« (Terminologie) von Industrie 4.0 im Sinne sprachlicher und gedanklicher Konstrukte zu erarbeiten. Dabei wird auf bestehenden Normen und Standards aus den Bereichen IKT und Produktion aufgesetzt.
Sprachlichen und konzeptionelle Unterschiede und Ungenauigkeiten
Im Umfeld von Industrie 4.0 werden Begrifflichkeiten und Konzepte aus unterschiedlichen Domänen aufgegriffen (etwa aus dem IKT-Bereich die Orchestrierung von Diensten in einer serviceorientierten Umgebung). Manche Begrifflichkeiten sind aber in den beteiligten Domänen unterschiedlich besetzt (etwa Service (Dienst) im IKT-Bereich gegenüber der Produktion). Andere Begriffe sind sogar innerhalb einer Domäne mehrdeutig oder unpräzise (etwa Komponente). Diese sprachlichen und konzeptionellen Unterschiede und Ungenauigkeiten, sowie der Bedarf nach Erklärungen zu »fachfremden Konzepten« sind ein Hindernis in der Entwicklung übergreifender komplexer technischer Lösungen für Industrie 4.0 und in der Normung.
Einheitliche Begriffe sorgen für erleichterte Zusammenarbeit
Mit dem Glossar wird also eine gemeinsame Basis für Begrifflichkeiten im Rahmen von Industrie 4.0 geschaffen werden, welche die unterschiedlichen Sichtweisen und Anforderungen berücksichtigt. Dies soll die Zusammenarbeit über die Grenzen von Unternehmen und Branchen hinweg erleichtern und ist Voraussetzung für die Normung.
Es existieren bereits Glossare zu Industrie 4.0, zumeist als Anhang zu entsprechenden Publikationen (etwa [I4.0-U]). Neu an der gegenständlichen Arbeit ist der explizite Bezug zu existierenden Standards und Normen und die Synthese historisch unterschiedlicher sprachlicher und gedanklicher Konzepte der Domänen IKT und Produktion. Ebenso neu ist der Fokus auf den Einsatz in der Normung. Diese setzt als Grundlage eine Einigung über die relevanten Begrifflichkeiten, festgelegt durch präzise und eindeutige Formulierungen (für die wiederum eindeutig definierte Fachbegriffe verwendet werden), voraus.
Der Fachausschuss arbeitet in Abstimmung mit dem VDI/VDE-GMA Fachausschuss 7.20 »Cyber Physical Systems« und anderen Verbänden. Die Arbeiten erfolgen zudem in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Komitees (z.B. dem DKE/UK 921.1) des Fachbereichs 9 der DKE. Weiterhin wird durch eine Personalunion von Mitarbeitern des FA 7.21 und der Arbeitsgruppe 2 der Plattform Industrie 4.0 Ergebnisse dort ebenfalls eingebracht.
Knapp und klar
Jede Begriffsdefinition umfasst zirka 255 Zeichen. Ziel ist keine lange Erläuterung, sondern eine Fokussierung auf die Kernpunkte. Optionale Anteile sind dabei explizit gekennzeichnet. Für detailliertere Ausführungen wird gegebenenfalls auf weiterführende Quellen verwiesen. Fachwörter, die in den Definitionen verwendet werden, haben möglichst einen eigenen Eintrag im Glossar selbst oder sind in allgemein zugänglichen Quellen, wie dem International Electrotechnical Vocabulary [IEV], definiert. Somit sind die Konsistenz der Terminologie und ein einfacher Zugang für Fachfremde gewährleistet.
Die Menge an Begriffen wurde in fünf Themenbereiche aufgeteilt:
- Allgemein
- Produktion
- IKT
- Industrie 4.0
- Eigenschaften Industrie 4.0 Komponenten
Die ersten Begriffsdefinitionen haben verschiedene Entwicklungsstadien und Qualitätsstufen durchlaufen und sind bereits zur Veröffentlichung freigegeben. Sie finden Sie aktuell auf der Homepage von Fraunhofer IOSB Weitere Definitionen sind in Arbeit. Sie werden kontinuierlich angepasst. Rückmeldungen dazu nimmt der Fachausschuss gerne entgegen!
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