Lebensmittel: Neue Kennzeichnungspflicht seit Jahresende 2014 verbindlich

Mit der neuen Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel will die Europäische Union die Verbraucher klarer, umfassender und genauer über die Inhaltstoffe von Lebensmitteln informieren. Die neue Regelung wurde im Jahr 2011 beschlossen und mit Jahresende 2014 verbindlich gemacht.

„Seit dem 13. Dezember 2014 kommen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern unsere mehrjährigen Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften zugute. Auf dem Etikett werden jetzt noch deutlicher die wichtigsten Inhaltsstoffe vermerkt sein. Dies erleichtert Verbrauchern die Entscheidung, welche Lebensmittel sie kaufen sollen. Im Mittelpunkt der neuen Vorschriften stehen die Verbraucher, die klarere Informationen erhalten; zugleich sind die Neuerungen für die Unternehmen praktikabel“, erklärte der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis in einer Presseaussendung.

Die wichtigsten Änderungen

Hier einige der wichtigsten Änderungen:

  • bessere Lesbarkeit der Informationen (Mindestschriftgröße der verpflichtenden Angaben);
  • klarere und einheitliche Hervorhebung der Allergene (z. B. Soja, Nüsse, Gluten, Laktose) im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln (durch Schriftgröße, Schriftart oder Hintergrundfarbe);
  • verpflichtende Angabe der Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (auch bei Abgabe in Gaststätten);
  • verpflichtende Angabe bestimmter Nährwertinformationen bei den meisten vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln;
  • verpflichtende Ursprungsangabe bei frischem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch;
  • gleiche Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften für Fernabsatz (Bestellungen im Internet oder aus dem Katalog) und Ladenverkauf;
  • Auflistung der technisch hergestellten Nanomaterialien im Zutatenverzeichnis;
  • Angabe der speziellen pflanzlichen Herkunft raffinierter Öle und Fette;
  • Verschärfung der Vorschriften, mit denen eine Irreführung der Verbraucher verhindert werden soll;
  • Angabe der Ersatzzutat bei nachgemachten Lebensmitteln (Imitaten);
  • eindeutiger Hinweis, wenn ein Lebensmittel aus Fleisch- oder Fischstücken „zusammengefügt“ ist;
  • eindeutiger Hinweis, wenn es sich um ein aufgetautes Lebensmittel handelt.

Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel mit einer Nährwertdeklaration greift dagegen erst ab dem 13. Dezember 2016.

Dreijährige Übergangsfrist

Damit sich die Lebensmittelunternehmer problemlos auf die neuen Kennzeichnungs­vorschriften für vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel einstellen können, wurde eine dreijährige Übergangsfrist vereinbart. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, weiterhin vermarktet werden dürfen, bis die Bestände (nicht jedoch die Etikettenbestände) erschöpft sind.

Die Kommission hat gemeinsam mit den Unternehmen ein Konzept erarbeitet, mit dem die Einhaltung der neuen Vorschriften gewährleistet werden soll. Auch ist die Einrichtung einer EU-Datenbank geplant, in der alle verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften erfasst werden, die auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten. Diese Datenbank wird Lebensmittelunternehmern und KMU eine bequeme Abfrage dieser Infor­mationen ermöglichen. Aufgebaut werden soll die Datenbank im Laufe des Jahres 2015.

 Hintergrund

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel werden Kennzeichnungsbestimmungen ersetzt bzw. in einem Rechtsakt zusammengeführt, die bisher in der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, in der Richtlinie 90/496/EWG über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln und in anderen Vorschriften für bestimmte Lebensmittelkategorien geregelt waren.

Weiterführende Dokumente

Infografik zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften

Fragen und Antworten zur Anwendung der Verordnung

Antworten auf Fragen zu Lebensmittelinformationen für Verbraucher

 

 

 

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