Analog zur Revision der Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) hat Austrian Standards drei technische Regelwerke zum Thema Wärmeschutz überarbeitet. Die Entwürfe liegen im Normen-Entwurf-Portal von Austrian Standards noch bis 15. September 2014 zur Stellungnahme vor.
Die OIB-Richtlinie 6 bildet in Österreich die Grundlage für entsprechende baurechtliche Vorschriften der einzelnen Bundesländer und schreibt unter anderem die Kennziffern und Berechnungsgrundlagen für den Energieausweis fest. Die methodische Umsetzung der Richtlinie definieren die ÖNORM B 8110-6 „Wärmeschutz im Hochbau – Teil 6: Grundlagen und Nachweisverfahren – Heizwärmebedarf und Kühlbedarf“, die ÖNORM H 5050 „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Berechnung des Gesamtenergieeffizienz-Faktors“ sowie die ÖNORM H 5056 „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Heiztechnik-Energiebedarf“.
Um die OIB-Anforderungen umsetzen zu können, war eine Überarbeitung dieser Standards notwendig. Bei der ÖNORM H 5050 zur Berechnung des Gesamtenergieeffizienz-Faktors war aufgrund der notwendigen Anpassungen eine völlige Neufassung notwendig, im Regelwerk ÖNORM H 5056 zum Heiztechnik-Energiebedarf wurden Präzisierungen vorgenommen und neue Berechnungsmethoden aufgenommen. In der ÖNORM B 8110-6 gab es schließlich Ergänzungen zur Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs und des erneuerbaren Anteils auf Nutzenergieebene, zusätzlich wurde die Beschreibung der Wärmerückgewinnung modifiziert.
Begutachtung bis 15. September im Normen-Entwurf-Portal
„Mit der raschen Anpassung der drei technischen Regelwerke rund um die OIB-Richtlinie 6 gibt die Normung den Anwendern Hilfestellung für die praktische Umsetzung und unterstützt und entlastet so den Gesetzgeber“, fasst Dipl.-Ing. Stefan Wagmeister, der zuständige Komitee-Manager von Austrian Standards, den Nutzen der zeitgleichen Überarbeitung zusammen. Die drei überarbeiteten ÖNORMEN werden von 1. August bis 15. September 2014 im Normen-Entwurf-Portal von Austrian Standards publiziert. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, diese zu begutachten und Stellung zu nehmen
Christian Pleschberger
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