Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat gestern ein neues Normengesetz in die Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 3. August 2015. In Kraft treten soll das neue Normengesetz am 1. Jänner 2016.
Laut Gesetzesentwurf soll eine Normung in Zukunft nur mehr auf Antrag mit konkreten Begründungen erfolgen. Auch die Kosteneffekte müssen sofort transparent gemacht werden. Zusätzlich gibt es ein neues Einspruchsrecht gegen Normungsanträge, das von einer gesetzlich eingerichteten Schlichtungsstelle behandelt wird. „Das wird mit dazu beitragen, unnötige Normungsvorhaben zu reduzieren“, so Mitterlehner.
Teilnahme an der Normung künftig kostenlos
Die Teilnahme an der Normung, also in den Normengremien, soll in Zukunft kostenlos sein. Damit trägt der Gesetzesentwurf vor allem den Anliegen von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Rechnung. Derzeit muss jeder Teilnehmer einen Beitrag von 450 Euro zuzüglich Umsatzsteuer bezahlen. Hochgerechnet auf die rund 3.500 Teilnehmer an der Normung ergibt sich eine Ersparnis von rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird geregelt, dass Normen, die vom Bundes- oder einem Landesgesetzgeber verbindlich erklärt werden, im gesamten Wortlaut kostenlos zu veröffentlichen sind. Damit haben die Rechtsanwender vollen Zugang zum Inhalt.
Stärkeres Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand
Weiters sieht der Gesetzesentwurf ein stärkeres Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand vor. Daher soll es ein Lenkungsgremium unter Teilnahme von Vertretern des Bundes und der Länder geben, um die nationalen Programme besser zu steuern. In diesem Sinne wird auch das Aufsichtsrecht des Wirtschaftsministeriums, das bisher auf Anfragen beschränkt war, konkretisiert und erweitert. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Geschäftsordnung der Normungsorganisation erweitert, um insbesondere eine ausgewogene Mitwirkung aller Stakeholder zu sichern und mehr Transparenz zu ermöglichen.
Normungsprozess soll transparenter werden
Der Entwurf macht den gesamten Normungsprozess nachvollziehbarer und transparenter. Die Normungsorganisation muss in Zukunft eine Datenbank führen, in der bei allen Normen der vollständige Titel, die Nummer, eine Zusammenfassung des Inhalts, der Status und die Information, ob es sich bei der Norm um ein nationales oder europäisches Normungsvorhaben handelt, aufzulisten sind. Bei nationalen Normen ist außerdem der Antragssteller anzugeben. Das Datum des Inkrafttretens und der Veröffentlichung der Norm sind ebenfalls ersichtlich zu machen.
Der Gesetzesentwurf berücksichtigt auch die Normungsverordnung der Europäischen Union und erfüllt dadurch die Anforderungen der internationalen Normung. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 3. August 2015. In Kraft treten soll das neue Normengesetz am 1. Jänner 2016.
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