Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen ab 1. Juni 2017 mit den rot-weißen GHS Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet sein.
Ab 1. Juni 2017 sind in der gesamten EU neue Gefahrenpiktogramme für Chemikalien zu verwenden. Gemäß der Verordnung (EU) Nr.1272/2009 (CLP – Classification, Labelling and Packaging) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung endet die Frist für den Abverkauf von Produkten, die noch mit den alten orange-schwarzen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind am 31. Mai 2017.
Händler sind aufgefordert, ihre Produkte auf die neue Kennzeichnung hin zu prüfen. Produkte die nicht oder nur mangelhaft eingestuft, gekennzeichnet oder verpackt sind, dürfen ab dem 1. Juni 2017 nicht mehr verkauft werden. Enthält ein Etikett nicht die neuen Gefahrenpiktogramme und Gefahren- und Sicherheitshinweise, drohen Verwaltungsstrafen, die bis zur Einstellung des Verkaufs von falsch eingestuften oder mangelhaft gekennzeichneten Erzeugnissen reichen.
Die neuen Gefahrenpiktogramme sind auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rahmen und weißem Hintergrund und stehen auf der Website des BMLFUW als Download zur Verfügung.
GHS ist die Abkürzung für „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“
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