Ende April 2015 hat die Österreichische Energieagentur vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle erhalten. Seit Mitte Juni sind eine Telefon-Hotline und die Website der Anlauf- und Informationsstelle für die laut Energie-Effizienz-Gesetz verpflichteten Unternehmen und Organisationen in Betrieb.
In den weiteren Ausbaustufen werden entsprechende Datenbanken und Register eingerichtet und aufgebaut. Derzeit wird gemäß Energie-Effizienz-Gesetz an einer Richtlinien-Verordnung mit einem neuen Methoden-Dokument als Fundament für die Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen gearbeitet. Dieses wird laut Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur, eine zentrale Basis für die weitere Arbeit der Monitoringstelle bilden.
Über die Monitoringstelle Energieeffizienz
Die Monitoringstelle Energieeffizienz ist eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Sie Monitoringstelle ist Anlauf- und Informationsstelle für die laut Energieeffizienz-Gesetz verpflichteten Unternehmen, öffentlichen Stellen und Energiedienstleister. Aufgabe der Monitoringstelle ist es, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln.
Das österreichische Energieeffizienz-Gesetz setzt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist. Die Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. 2014 gesetzte Maßnahmen, die 2015 nach wie vor wirksam sind, können angerechnet werden. Die Evaluierung der Zielerreichung erfolgt im Februar 2016 durch die Monitoringstelle.
Neben Energielieferanten betrifft das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren. Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Das Wirtschaftsministerium erwartet sich durch einen effizienteren Energieeinsatz positive Auswirkungen auf die Umwelt, eine Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftliche Vorteile für den Standort Österreich.
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