Ab April neue Richtlinien bei der CE-Kennzeichnung

Hauptanliegen der Überarbeitung der für die CE-Kennzeichnung geltenden Regeln war eine Vereinheitlichung der Normen. Damit sollen identische Bewertungsverfahren für die von den Produkten ausgehenden Risiken ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass ab April 2016 die erfassten Faktoren dokumentiert und in die technischen Dokumentationen der Produkte aufgenommen werden müssen.

Das CE-Zeichen ist unverzichtbar, wenn Produkte innerhalb der Europäischen Union verkauft werden. Diese Notwendigkeit wurde im Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, kurz AEUV, geregelt. Wichtige Ergänzungen hierzu finden sich in der EG-Verordnung 765 und dem Ratsbeschluss 768 aus dem Jahr 2008.

Nach dem EG-Beschluss 768 können Verstöße gegen die bestehenden Regelungen zur CE-Kennzeichnung mit Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Wissen sollten Unternehmer, dass diese Richtlinien auch im Gebiet der European Free Trade Association, kurz EFTA, angewendet werden. Das bedeutet, dass sie ebenso in der Schweiz wie auf Island beachtet werden müssen.

Was ändert sich ab April 2016?

Von den neuen Richtlinien 2014/30/EU (Niederspannungsrichtlinie) und 2014/35/EU (elektromagnetischen Verträglichkeit) dürften durchwegs alle Unternehmen betroffen sein, denn hier werden alle Systeme erfasst, die mit einer Betriebsspannung zwischen 50 Volt und 1.000 Volt (AC) arbeiten.

„Das bedeutet, dass kein Unternehmer darauf verzichten kann, sich mit den neuen Regelungen zur CE-Kennzeichnung zu befassen. Firmen, die Messgeräte, nichtselbsttätige Waagen sowie Aufzüge bauen und betreuen, sollten einen genaueren Blick in die ebenfalls überarbeiteten Normen 2014/31/EU, 2014/32/EU und 2014/33/EU werfen. Zudem wurden die Normen überarbeitet, die für die Herstellung und den Vertrieb von Druckbehältern sowie Explosivstoffen für die zivile Nutzung des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union gelten, erklärt Oliver Bauer, Geschäftsführer der AS Bauer GmbH. „Hinsichtlich der Explosivstoffe muss darüber hinaus auch die neue Fassung der 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) beachtet werden“, ergänzt Bauer.

Welche Anpassungen wurden bei den Normen vorgenommen?

Das Hauptanliegen der Überarbeitung der für die CE-Kennzeichnung geltenden Regeln war eine Vereinheitlichung der Normen. Damit sollen identische Bewertungsverfahren für die von den Produkten ausgehenden Risiken ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass ab April 2016 die erfassten Faktoren dokumentiert und in die technischen Dokumentationen der Produkte aufgenommen werden müssen. Für diese Dokumentationen gilt nach dem Inkrafttreten der neuen Normen eine einheitliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Ursprung der CE-Kennzeichnung

Der Ursprung der CE-Kennzeichnung geht auf das Jahr 1985 zurück. Das Ziel dahinter war, dem Verbraucher zu signalisieren, dass bei der Herstellung von Produkten innerhalb der Europäischen Union einheitliche Richtlinien beachtet wurden. Allerdings handelt es sich beim CE-Kennzeichen um ein reines Verwaltungskennzeichen, das nicht mit einem Qualitätsprüfsiegel zu verwechseln ist.

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