Neue OVE-Richtlinie R 10 für größere Sicherheit bei Zutrittskontrollanlagen

Die neue OVE-Richtlinie R 10 Alarmanlagen – Zutrittskontrollanlagen regelt die Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Zutrittskontrollanlagen (ZKA).

In seiner neuen OVE-Richtlinie R 10 „Alarmanlagen – Zutrittskontrollanlagen“ legt der Österreichische Verband für Elektrotechnik Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Zutrittskontrollanlagen (ZKA) fest. Demnach garantieren ZKA der Risikoklassen Privat/Standard, Gewerbestandard-Nieder oder Gewerbestandard-Hoch, Werteschutz und Hochsicherheit jeweils maximale Sicherheit, vorausgesetzt, dass solche Anlagen nach dieser Richtlinie geplant sind und außerdem ausschließlich Anlagenteile, die der jeweiligen Europanorm entsprechen, verwendet werden. Weitere Bedingung ist die Herstellung der ZKA unter den anerkannten Regeln der Technik durch eine Errichterfirma, die die Auflagen der österreichischen Gewerbeordnung erfüllt.

Die OVE-Richtlinie R 10 wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs, der Elektroinnung, Errichterfirmen und Herstellern gemeinsam erarbeitet und ist am 1. März 2016 erschienen. Sie kann ab sofort im OVE-Webshop heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden.

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